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Der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich auf ein neues EU-Tiergesundheitsgesetz geeinigt. Den Vorschlag hatte die Kommission Mitte 2013 vorgelegt. Das neue Gesetz soll die bisherigen komplexen und unübersichtlichen Einzelrechtsakte zusammenfassen und vereinfachen.

Ziel ist unter anderem, die Koordination der Überwachung von Tierseuchen zu verbessern und die Antibiotikaresistenz in der EU zu bekämpfen. Dazu soll die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, wie nationale Behörden, Tierärzte und Landwirte, gestärkt werden. Das Tiergesundheitsgesetz tritt am 20. April in Kraft, es gilt eine fünfjährige Übergangszeit.
Quelle: eu-koordination.de