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BUND Naturschutz warnt vor Laubbläsern

Pünktlich zum beginnenden Herbst werden auch in diesem Jahr wieder verstärkt Laubbläser eingesetzt.

Das Verblasen der Blätter wirbelt jedoch erhebliche Mengen an Keimen und Staub auf und belastet die Atemluft in der Stadt. Der BUND Naturschutz in München (BN) stellt Hintergründe und Alternativen vor.

Um die Luft in den Städten ist es nicht gut bestellt. Feinstaub und Stickoxide vor allem aus dem Straßenverkehr belasten unsere Atemluft.
Laubbläser verschlimmern die Situation noch zusätzlich, denn beim Einsatz auf Wiesen und Gehwegen werden Mikroben, Pilzsporen, Unrat und Tierkot aufgewirbelt und fein in der Luft verteilt. Auch der vom Abrieb der Reifen und Bremsen stammende Feinstaub sowie Dieselruß, der sich bereits am Boden abgesetzt hatte, wird erneut aufgewirbelt, so dass er eingeatmet werden kann.

Untersuchungen des Umweltmedizinischen Informationsdienstes des Umwelt-bundesamtes haben bereits im Jahr 2002 ergeben, dass es beim Betrieb eines Laubbläsers zu einer gesundheitlich bedenklichen Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen kann. Eine Studie der Technischen Universität Graz aus dem Jahr 2013 zeigt, dass beim Einsatz eines Laubbläsers auf Wegen oder Straßen sechs- bis zehnmal so viel Feinstaub aufgewirbelt wird wie beim Einsatz eines Besens. Diese aufgewirbelten Feinstäube verschlechtern die Qualität der Stadtluft zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen. Hinzu kommen bei benzinbetriebenen Geräten deren Abgase und eine erhebliche Lärmbelastung. Alle Geräte schädigen bodennah lebende Kleinlebewesen.
Deshalb rät selbst das Umweltbundesamt vom Einsatz der Geräte ab.

Laubbläser sind Dreckschleudern. Oft werden sie direkt vor den Wohnungen in Grünstreifen oder auf Gehwegen eingesetzt. Passanten und Anwohner atmen den aufgewirbelten Dreck dann beim Vorbeigehen oder wenn die Fenster offen sind ein. Diese Gefährdung unserer Gesundheit wäre leicht zu vermeiden. Rechen und Besen sind eine wirkliche Alternative.
Anders als oft behauptet, wäre der Mehraufwand selbst für eine Kommune vertretbar. Dies gilt erst recht im privaten Bereich“ sagt Martin Hänsel, stellvertretender Geschäftsführer des BUND Naturschutz (BN) in München.

Insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Flächen sind Laubbläser weder ökologisch noch gesundheitlich sinnvoll. Weit überlegen sind hier altbewährte Alternativen: Besen und Laubrechen. Sie wirbeln keinen oder wesentlich weniger Staub auf, verursachen keine Abgase und lärmen nicht.
Außerdem sind sie ungefährlich für den Boden und Kleintiere.

„Wenn beim Rechen des Laubes nicht jedes Blatt entfernt wird, schadet dies nicht. Im Gegenteil: Eine lockere Laubschicht auf dem Rasen ist für Kleintiere und Insekten sehr wichtig, schützt den Boden vor Austrocknung und düngt ihn auf natürliche Weise“, ergänzt Hänsel.

Einen sehr entschlossenen Weg geht die Stadt Graz: Hier ist die Inbetriebnahme von Laubbläsern und Laubsaugern seit dem 1. Oktober 2014 aufgrund von „Lärm und Staubaufwirbelung“ generell verboten. Das ursprünglich auf zwei Jahre befristete Verbot gilt bis heute.

Für ein generelles Verbot von Laubbläsern fehlt in Deutschland leider die gesetzliche Grundlage. Doch gelten für den privaten und gewerblichen Einsatz von Laubbläsern eingeschränkte Betriebszeiten. So dürfen die Geräte grundsätzlich nicht vor 9 Uhr oder nach 17 Uhr betrieben werden, auch gilt eine mehrstündige Mittagspause. An Sonn- und Feiertagen dürfen die Geräte ebenfalls nicht verwendet werden. Diese zeitlichen Beschränkungen relativieren das Argument, die Geräte wären schneller als der Einsatz von Besen und Rechen erheblich.

„Die Stadt München sollte mit gutem Beispiel voran gehen und dem Beispiel in Graz folgen. Dazu gehört, auf den eigenen Flächen keine Laubblasgeräte mehr einzusetzen sowie dies auch bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen zu fordern“, so Hänsel abschließend.

Mehr Informationen zum Thema Laubbläser und ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen gibt es auf der BN-Homepage www.bn-muenchen.de oder am BN Service-Telefon:
Tel. 089 - 51 56 76 – 0
Mo – Fr: 9.00 – 12.30 Uhr, Di & Do zusätzl.: 13.30 – 17.00 Uhr

Einsatzzeiten für Laubsaug- und blasgeräte:
privater Gebrauch: Mo bis Fr: 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr; Sa: 9 bis 12 Uhr
(Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung)

Gewerblicher Einsatz: Mo bis Sa: 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr (Bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)

BUND Naturschutz, Kreisgruppe München
www.bn-muenchen.de