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EU einigt sich auf Naturwiederherstellung

Bis 2030 sind mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU (flächenbezogenes Ziel) und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen. Für jedes der in der NRL aufgelisteten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – werden außerdem spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Naturwiederherstellung festgelegt (habitatbezogene Ziele).

Nun müssen das Europäische Parlament und der Rat die neue Verordnung noch förmlich annehmen. Sobald dies geschehen ist, wird die NRL 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission dann innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Das betrifft Feuchtgebiete, Grasland, Wälder, Flüsse und Seen, aber auch Meeresökosysteme wie Seegras, Schwamm- und Korallenbänke. Die EU-Länder müssen bis 2030 mindestens 30 Prozent der unter das neue Gesetz fallenden Lebensraumflächen wiederherstellen, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent. Natura-2000-Gebiete sollen dabei Vorrang haben. Die Verordnung ist integraler Bestandteil der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und soll internationale Verpflichtungen erfüllen helfen, besonders den auf der UN-Biodiversitätskonferenz 2022 in Kunming-Montreal vereinbarten globalen Biodiversitätsrahmen.
Quelle: Deutscher Naturschutzring

Neue Rekordeinnahmen im Emissionshandel: Über 18 Milliarden Euro für den Klimaschutz

Erlöse aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel steigen um 40 Prozent. Die Einnahmen aus dem europäischen und nationalen Emissionshandelssystem haben in Deutschland im Jahr 2023 zu einem neuen Höchstwert von über 18 Milliarden Euro geführt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem bereits Rekordeinnahmen von 13 Milliarden Euro verzeichnet wurden, bedeutet dies ein Wachstum von rund 40 Prozent. Diese Zahlen präsentierte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zum Anfang des Jahres. Der EU-ETS umfasst die Treibhausgasemissionen aus Energie- und energieintensiven Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs. Im Jahr 2023 erzielte Deutschland Auktionserlöse von rund 7,7 Milliarden Euro, was einem Anstieg von rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (2022: 6,8 Milliarden Euro). Dieser Anstieg wird unter anderem durch eine geringere Kürzung der Zertifikatsmenge und einen höheren durchschnittlichen Preis von 83,66 Euro pro Zertifikat im Jahr 2023 im Vergleich zu 80,32 Euro im Jahr 2022 erklärt.
Quelle: Umweltbundesamt

Recht auf Reparatur: Neue Produkt- und Reparaturregeln für Haushaltsgeräte und Handys geplant

Hersteller müssen künftig dafür sorgen, dass bestimmte Produkte repariert werden können, auch nach Ablauf der Garantiezeit. Per EU-Verordnung sollen Verbraucher Anreize zur längeren Nutzung von Produkten wie Reparaturgutscheine und Fonds erhalten. Online-Plattformen sollen dabei helfen, lokale Reparatur- und Wiederaufbereitungswerkstätten zu finden. Die Verbraucher müssen über die Reparaturmöglichkeiten durch die Hersteller informiert werden, zudem soll es möglich sein, ein Gerät auszuleihen, während das eigene repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden. Außerdem soll eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren eingeführt werden. Hersteller dürfen keine Vertragsklauseln oder Software- und Hardwaretechniken einbauen, die eine Reparatur behindern.
Quelle: Europäische Kommission

CRISPR-Tomaten in japanischen Supermärkten angekommen:

Verzehr der Gentechnik-Früchte soll ‚besseren Schlaf‘ bewirken. In Japan liegen die ersten Tomaten aus Neuer Gentechnik (NGT) in den Regalen, sogenannte ‚GABA-Tomaten‘. Dies zeigt ein Photo, das vor kurzem in einem Supermarkt im Raum Tokio aufgenommen wurde. Nach Informationen auf der Packung soll der Verzehr der Früchte eine beruhigende, entspannende und schlaffördernde Wirkung haben. Experten bezweifeln aber, dass der Verzehr der Früchte derartige Effekte hat. Gleichzeitig wird laut dem japanischen Functional-Food-Register der Verzehr für Schwangere, stillende Mütter und Kleinkinder nicht empfohlen. Derartige Tomaten könnten auch bald in Europa verkauft werden - ohne eingehende Risikoprüfung und Kennzeichnung. Sie weisen sie eine deutliche Veränderung ihrer Inhaltsstoffe auf: Insbesondere der Gehalt an Gamma-Aminobuttersäure (GABA) soll vier- bis sechsmal mal, in einigen Früchten sogar 20-mal höher sein als in konventionell gezüchteten Tomaten.
Quelle: Testbiotech e.V.

Europäisches Parlament beschließt Deregulierung Neuer Gentechnik.

Weiterhin keine Einigung bei den EU-Mitgliedstaaten.
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 7. Februar in Straßburg seine Position zu neuen genomischen Techniken (NGT) festgelegt. Die verabschiedete Position sieht vor, zwei Kategorien von NGT-Pflanzen einzuführen: NGT-1-Pflanzen – die sich von der Empfänger-/Elternpflanze durch nicht mehr als 20 genetische Veränderungen in „vorhersehbaren DNS-Sequenzen“ unterscheidet – sollen als gleichwertig wie konventionelle Pflanzen angesehen werden. Sie sind somit von den Anforderungen der Gentechnik-Gesetzgebung ausgenommen und eine Risikoprüfung ist nicht mehr vorgesehen. NGT-2-Pflanzen sollen weiterhin die vorgesehenen Auflagen für gentechnisch veränderte Organismen erfüllen. Im ökologischen Landbau sollen NGT-Pflanzen allerdings ausgeschlossen bleiben. Wie eine Koexistenz mit einer gentechnikfreien Produktion gewährleistet werden soll, bleibt offen. Während der Sitzung des EU-Parlaments kam es zu zahlreichen Änderungsanträgen. Ein Antrag von Sozialdemokraten und Grünen für eine Kennzeichnungspflicht sämtlicher NGT-Pflanzen entlang der Wertschöpfungskette wurde mit knapper Mehrheit von 317 zu 302 Stimmen angenommen.
Quelle: Deutscher Naturschutzring