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Jetzt ist es wieder soweit. Der Herbst hat begonnen, die Bäume verlieren ihre Blätter.

Früher war nun der Einsatz von Besen und Rechen gefragt. Doch seit einigen Jahren machen sich zunehmend Laubblas- und Laubsauggeräte breit. Ohrenbetäubend lärmen sie durch Grünanlagen, in Hinterhöfen und am Straßenrand. Der dabei erreichte Geräuschpegel kann bis zu 115 dB(A) erreichen, was ungefähr der Lautstärke eines Presslufthammers entspricht.

Zum Vergleich: Schon 85 dB(A) können Hörschäden verursachen. Und die Motoren blasen auch noch große Mengen an Schadstoffen in die Luft. 200 Mal so viel unverbrannte Kohlenwasserstoffe wie ein PKW mit geregeltem Katalysator stößt ein Laubbläser aus.
Außerdem kann Feinstaub, der ursprünglich von Reifen, Bremsen und Dieselruß stammt, von Straßen und Wegen erneut aufgewirbelt werden. Dieser wirkt krebserregend. Lärm und Gestank stehen also in keinem Verhältnis zum erzielten Resultat. Oftmals sind die klassischen Besen oder Rechen sogar noch schneller, gerade wenn es um kleinere und mittlere Flächen geht. Und für unseren Körper ist die Arbeit mit dem Rechen auch besser: Krankenkassen bestätigen, dass die dynamische Belastung beim Laub rechen gesünder ist, als die statische Belastung beim Halten eines Laubbläsers.
Doch nicht nur uns Menschen schaden die röhrenden Maschinen: Den Tieren der Bodenschicht, die wichtige ökologische Funktionen übernehmen, lassen Laubbläser & Co keine Chance. Sie werden verblasen oder mit eingesaugtem Laub zerhäckselt. Tiere, die überleben, finden sich in einem zerstörten Lebensraum wieder. Denn neben den Blättern werden lockerer Oberboden, Humusteile und kleine Pflanzenreste gleich gründlich mit entfernt. Deshalb profitiert auch die Natur, wenn wir zu Besen oder Rechen greifen und die Saug- und Blasfraktion im Laden stehen lassen. Übrigens gibt es gesetzliche Regelungen für die Zeiten, während der die Benutzung zulässig ist. Vor neun Uhr morgens muss sich niemand ein Blaskonzert anhören. Auch dann nicht, wenn der Verursacher sein Gerät betrieblich nutzt.

Infomaterial:

In unserem Faltblatt haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
Faltblatt (pdf, 177 KB)
Faltblatt (tonerverbrauchsoptimierte Version)
Wenn Sie gegen diese Lärmbelästigung bei Ihrer Hausverwaltung vorgehen wollen, finden Sie hier ein Musterschreiben!

Mehr Informationen zum Thema Laubbläser und ein Faltblatt mit den wichtigsten Informationen gibt es auf der BN-Homepage
www.bn-muenchen.de
oder am BN Service-Telefon:
Tel. 089 / 51 56 76 – 0
Mo – Fr: 8.30 – 12.00 Uhr, Do zusätzl.: 13.30 – 17.00 Uhr